Bei der Hilfsmittelversorgung kommt es auf gute Zuammenarbeit zwischen verordnenden Ärzten, Leistungserbringern, Krankenkassen und dem MDK an. Der MDK berät Krankenkassen und Versicherte.
Verordnung und Anwendung von Heilmitteln erfolgt einheitlich nach den neuen Heilmittel-Richtlinien von 2004. Wann und was prüft der MDK und welche Information benötigt er dazu?
Die ärztlichen MDK-Gutachter haben vielefältige Kontake zu den Vertragsärzten. Häufig geht es dabei um Fragen der Arbeitsunfhähigkeit krank geschriebener Patienten. Erfahren Sie mehr über das Begutachtungsverfahren und den Begriff "Arbeitsunfähigkeit".
Die Medizinische Dienste beraten die Krankenkassen bei zahnmedizinischen Fragestellungen. Gefragt ist der Rat vor allem bei der Versorgung mit Zahnersatz. Welche Fragen die Krankenkassen dazu primär stellen, lesen Sie hier.
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