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Zahlenkolonnen auf einem Blatt Papier

Die Medizinischen Dienste in Zahlen

Die MDK-Gemeinschaft und wesentliche Akteure des Gesundheitswesens

Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind breit gefächert. Unter anderem prüfen die Medizinischen Dienste die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen, nehmen die DRG-Kodierung von Krankenhäusern unter die Lupe oder beraten die Kassen wenn es darum geht zu entscheiden, ob und welche Leistung für einen Versicherten in Frage kommt, wie zum Beispiel eine Pflegeleistung oder eine Kur. Tabelle 1 zeigt ausgewählte Daten über den MDK und wesentliche - mit der MDK-Tätigkeit verbundene -Institutionen bzw. Akteure im Gesundheitswesen.

Tabelle 1: Strukturdaten Gesundheitswesen
Akteure (Stand, Quelle)  Anzahl  in Prozent 
MDK (2011, MDS)  15  100 
MDK-Beratungsstellen (2011, MDS)  141  100 
Gesetzliche Krankenkassen (September 2011, BMG KM 1)  153  100 
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen
(September 2011, BMG KM 1) 
69.685.726  100 
Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung
(September 2011, BMG KM 1) 
69.698.367  100 
Vertragsärztliche Einrichtungen (Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Med. Versorgungszentren) (3/2010, KBV)  87.620  100 
Ärzte (m/w) in vertragsärztlichen Einrichtungen (Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, MVZ) ( 3/2010, KBV)  128.465  100 
Niedergelassene Zahnärzte (31.12.2009, BZÄK)  54.930  100 
Krankenhäuser (31.12.2010, Statistisches Bundesamt)  2.056  100 
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
(31.12.2010, Statistisches Bundesamt) 
1.229  100 
Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen
(15.12.2009, Stat. Bundesamt) 
11.634    
Zugelassene ambulante Pflegedienste
(15.12.2009, Stat. Bundesamt) 
12.026    

 

Das Personal der Medizinischen Dienste

Die Medizinischen Dienste beschäftigten Ende 2010 rund 7.423 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechnet man die Teilzeitstellen in Vollstellen um, ergeben sich gut 6.710 Vollstellen.

Tabelle 2: Personal der Medizinischen Dienste Ende 2010
Personal  Anzahl
Mitarbeiter 
Anzahl
Vollstellen 
Vollstellen
in Prozent 
Gesamt  7.423  6.710  100,0 
davon       
Ärzte/Ärztinnen  2.067  1.931  28,8 
Pflegefachkräfte  1.983  1.805,5  26,9 
Nichtärztliches Personal in Heil- und Gesundheitsberufen  35  35  0,5 
Kodierassistenz  179  170,5  2,5 
Assistenzpersonal im medizinischen / pflegerischen Bereich  2.442  2.115,5  31,5 
Verwaltungspersonal  637  597,5  8,9 
Personal der Wirtschaftsdienste  80  55  0,8 

 

Leistungen der MDK für die Krankenversicherung

Zu den Aufgaben des MDK für die Krankenkassen gehört es, versichertenbezogene Fragen im Einzelfall zu klären und die Krankenversicherung in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten. Das Prozedere zwischen Krankenkassen und MDK sieht vor, dass Fragen der Kassenmitarbeiter zunächst in einer so genannten Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) geklärt werden sollen. Diese findet üblicherweise mit dem MDK-Gutachter in den Räumen der Krankenkasse statt. Sofern es sich um Fragen handelt, die nicht an Ort und Stelle geklärt werden können - zum Beispiel weil für die Beurteilung wichtige Unterlagen fehlen oder weil ein persönliches Gespräch mit dem Versicherten (körperliche Untersuchung) erforderlich ist - werden sie in einer ausführlicheren Begutachtung beim MDK bearbeitet. Die Begutachtung kann durch eine persönliche Einladung des Versicherten zum MDK oder durch eine Auswertung der vorliegenden Unterlagen (Aktenlagegutachten) erfolgen.

Über die versichertenbezogenen Fragen hinaus, können die Krankenkassen den MDK mit der Beratung in grundsätzlichen Fragen (Beratung) beauftragen. Tabelle 3 zeigt, wie häufig die Krankenkassen den MDK im Jahr 2010 bei versichertenbezogenen Fragen eingeschaltet haben. Tabelle 3a zeigt, welche Anlässe zu einer Sozialmedizinischen Fallberatung oder Begutachtung geführt haben.

Tabelle 3:
Versichertenbezogene Leistungen der MDK für die GKV im Jahr 2010
Leistung  Anzahl   
Sozialmedizinische Fallberatungen  4.465.883   
Begutachtungen  1.891.334   

 

Tabelle 3a:
Versichertenbezogene Beratungen und Begutachtungen der MDK für die GKV im Jahr 2010 nach Anlassgruppen
Anlassgruppe  Anzahl  in Prozent 
Stationäre Leistungen  2.352.078  37,0 
Arbeitsunfähigkeit  1.627.273  25,6 
Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation  1.115.795  17,6 
Hilftsmittel GKV  521.211  8,2 
Ambulante Leistungen  440.726  6,9 
Neue/unkonventionelle Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden/ Arzneimittel 
123.624  1,9 
Ansprüche gegenüber/von Dritten  40.192  0,6 
Zahnmedizin  36.513  0,6 
Sonstige Anlässe  99.805  1,6 
Gesamt  6.357.217  100,0 

 

Leistungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung

Jeder Versicherte, der eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden. Für die Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung übernehmen die Medizinische Dienste diese Aufgabe. Konkret prüfen sie, ob und in welchem Maß ein Versicherter pflegebedürftig ist. Daten aus diesen Begutachtungen werden vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) in einer bundesweiten Statistik zusammengeführt. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die Medizinischen Dienste über 20 Millionen Begutachtungen vorgenommen. Darüber hinaus führen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen (stationäre Pflege) durch.

Tabelle 4a zeigt, wie viele Pflegebegutachtungen die Medizinischen Dienste im Jahr 2010 durchgeführt haben und auf welche Pflegeleistung sie sich bezogen. Drei Viertel aller Begutachtungen betrafen Versicherte, die ambulante Pflege beantragt hatten bzw. ambulante Pflege erhielten.

Tabelle 4a:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010
Beantragte Leistung  Anzahl  in Prozent 
Ambulante Pflege  1.111.012  76,2 
Vollstationäre Pflege  337.221  23,2 
Pflege in vollstationären Einrichtungen
der Behindertenhilfe 
8.111  0,6 
Gesamt  1.456.344  100,0 

 

Bei den Begutachtungen werden drei Arten unterschieden: Erstbegutachtungen, Höher-stufungs-/Wiederholungsbegutachtungen und Widerspruchsbegutachtungen. Zu den Erstbegutachtungen zählen alle Begutachtungen von Versicherten, die erstmals begutachtet werden und Begutachtungen von Antragstellern, bei denen in einer vorherigen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Höherstufungs- bzw. Wiederholungs-begutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die bereits eine Pflegestufe haben und bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt haben oder bei denen der MDK-Gutachter eine wiederholte Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen hat,  weil es wahrscheinlich ist, dass sich die Pflegestufe in absehbarer Zeit verändern wird.

Tabelle 4b zeigt die Verteilung der Begutachtungen auf diese Begutachtungsarten.

Tabelle 4b:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010 nach Begutachtungsarten
Begutachtungsart  Anzahl  in Prozent 
Erstbegutachtungen  792.964  54,5 
Höherstufungs-/
Wiederholungsbegutachtungen 
566.837  38,9 
Widerspruchsbegutachtungen  96.543  6,6 
Begutachtungen insgesamt  1.456.344  100,0 

 

Tabelle 5:
Ergebnisse von Erstbegutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010 (in Prozent)
Beantragte
Leistung 
Pflege-
stufe I 
Pflege-
stufe II 
Pflege-
stufe III 
nicht pflege-
bedürftig 
Ambulante
Pflege 
50,8  12,6  2,6  34,0 
Stationäre
Pflege 
49,1  28,6  6,2  16,1 
Gesamt  50,5  15,2  3,2  31,1 

 

Pflegebericht des Medizinischen Dienstes

Der Pflege-bericht wertet die Daten aus den Pflegebegutachtungen der Medizinischen Dienste aus und wird vom Medizi-nischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Kranken-kassen (MDS) herausgegeben. Den aktuellen Pflegebericht können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

» Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2007-2008 

Gesundheits-berichterstattung des Bundes

Informationen über die gesundheitliche Lage und gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Deutschland. Gemeinsame Aufgabe des Robert-Koch-Institutes und des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel der Online-Datenbank ist es, Daten an zentraler Stelle zusammenzuführen.

» Link zur Gesund-heitsberichterstattung des Bundes

Daten des BMG

Statistiken über die Gesetzliche Kranken- und Pflegever-sicherung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

» zur Internetseite des BMG

Daten des Statistischen Bundesamtes

Amtliche Statistiken zu den Bereichen Gesundheitswesen und Sozialleistungen.

» zur Internetseite des Statistischen Bundesamtes


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