Die MDK-Gemeinschaft und wesentliche Akteure des Gesundheitswesens
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind breit gefächert. Unter anderem prüfen die Medizinischen Dienste die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen, nehmen die DRG-Kodierung von Krankenhäusern unter die Lupe oder beraten die Kassen wenn es darum geht zu entscheiden, ob und welche Leistung für einen Versicherten in Frage kommt, wie zum Beispiel eine Pflegeleistung oder eine Kur. Tabelle 1 zeigt ausgewählte Daten über den MDK und wesentliche - mit der MDK-Tätigkeit verbundene -Institutionen bzw. Akteure im Gesundheitswesen.
| Akteure (Stand, Quelle) | Anzahl | in Prozent |
|---|---|---|
| MDK (2011, MDS) | 15 | 100 |
| MDK-Beratungsstellen (2011, MDS) | 141 | 100 |
| Gesetzliche Krankenkassen (September 2011, BMG KM 1) | 153 | 100 |
| Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (September 2011, BMG KM 1) |
69.685.726 | 100 |
| Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung (September 2011, BMG KM 1) |
69.698.367 | 100 |
| Vertragsärztliche Einrichtungen (Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Med. Versorgungszentren) (3/2010, KBV) | 87.620 | 100 |
| Ärzte (m/w) in vertragsärztlichen Einrichtungen (Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, MVZ) ( 3/2010, KBV) | 128.465 | 100 |
| Niedergelassene Zahnärzte (31.12.2009, BZÄK) | 54.930 | 100 |
| Krankenhäuser (31.12.2010, Statistisches Bundesamt) | 2.056 | 100 |
| Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (31.12.2010, Statistisches Bundesamt) |
1.229 | 100 |
| Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen (15.12.2009, Stat. Bundesamt) |
11.634 | |
| Zugelassene ambulante Pflegedienste (15.12.2009, Stat. Bundesamt) |
12.026 |
Das Personal der Medizinischen Dienste
Die Medizinischen Dienste beschäftigten Ende 2010 rund 7.423 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechnet man die Teilzeitstellen in Vollstellen um, ergeben sich gut 6.710 Vollstellen.
| Personal | Anzahl Mitarbeiter |
Anzahl Vollstellen |
Vollstellen in Prozent |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 7.423 | 6.710 | 100,0 |
| davon | |||
| Ärzte/Ärztinnen | 2.067 | 1.931 | 28,8 |
| Pflegefachkräfte | 1.983 | 1.805,5 | 26,9 |
| Nichtärztliches Personal in Heil- und Gesundheitsberufen | 35 | 35 | 0,5 |
| Kodierassistenz | 179 | 170,5 | 2,5 |
| Assistenzpersonal im medizinischen / pflegerischen Bereich | 2.442 | 2.115,5 | 31,5 |
| Verwaltungspersonal | 637 | 597,5 | 8,9 |
| Personal der Wirtschaftsdienste | 80 | 55 | 0,8 |
Leistungen der MDK für die Krankenversicherung
Zu den Aufgaben des MDK für die Krankenkassen gehört es, versichertenbezogene Fragen im Einzelfall zu klären und die Krankenversicherung in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten. Das Prozedere zwischen Krankenkassen und MDK sieht vor, dass Fragen der Kassenmitarbeiter zunächst in einer so genannten Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) geklärt werden sollen. Diese findet üblicherweise mit dem MDK-Gutachter in den Räumen der Krankenkasse statt. Sofern es sich um Fragen handelt, die nicht an Ort und Stelle geklärt werden können - zum Beispiel weil für die Beurteilung wichtige Unterlagen fehlen oder weil ein persönliches Gespräch mit dem Versicherten (körperliche Untersuchung) erforderlich ist - werden sie in einer ausführlicheren Begutachtung beim MDK bearbeitet. Die Begutachtung kann durch eine persönliche Einladung des Versicherten zum MDK oder durch eine Auswertung der vorliegenden Unterlagen (Aktenlagegutachten) erfolgen.
Über die versichertenbezogenen Fragen hinaus, können die Krankenkassen den MDK mit der Beratung in grundsätzlichen Fragen (Beratung) beauftragen. Tabelle 3 zeigt, wie häufig die Krankenkassen den MDK im Jahr 2010 bei versichertenbezogenen Fragen eingeschaltet haben. Tabelle 3a zeigt, welche Anlässe zu einer Sozialmedizinischen Fallberatung oder Begutachtung geführt haben.
| Leistung | Anzahl | |
|---|---|---|
| Sozialmedizinische Fallberatungen | 4.465.883 | |
| Begutachtungen | 1.891.334 |
| Anlassgruppe | Anzahl | in Prozent |
|---|---|---|
| Stationäre Leistungen | 2.352.078 | 37,0 |
| Arbeitsunfähigkeit | 1.627.273 | 25,6 |
| Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation | 1.115.795 | 17,6 |
| Hilftsmittel GKV | 521.211 | 8,2 |
| Ambulante Leistungen | 440.726 | 6,9 |
| Neue/unkonventionelle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/ Arzneimittel |
123.624 | 1,9 |
| Ansprüche gegenüber/von Dritten | 40.192 | 0,6 |
| Zahnmedizin | 36.513 | 0,6 |
| Sonstige Anlässe | 99.805 | 1,6 |
| Gesamt | 6.357.217 | 100,0 |
Leistungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung
Jeder Versicherte, der eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden. Für die Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung übernehmen die Medizinische Dienste diese Aufgabe. Konkret prüfen sie, ob und in welchem Maß ein Versicherter pflegebedürftig ist. Daten aus diesen Begutachtungen werden vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) in einer bundesweiten Statistik zusammengeführt. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die Medizinischen Dienste über 20 Millionen Begutachtungen vorgenommen. Darüber hinaus führen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen (stationäre Pflege) durch.
Tabelle 4a zeigt, wie viele Pflegebegutachtungen die Medizinischen Dienste im Jahr 2010 durchgeführt haben und auf welche Pflegeleistung sie sich bezogen. Drei Viertel aller Begutachtungen betrafen Versicherte, die ambulante Pflege beantragt hatten bzw. ambulante Pflege erhielten.
| Beantragte Leistung | Anzahl | in Prozent |
|---|---|---|
| Ambulante Pflege | 1.111.012 | 76,2 |
| Vollstationäre Pflege | 337.221 | 23,2 |
| Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe |
8.111 | 0,6 |
| Gesamt | 1.456.344 | 100,0 |
Bei den Begutachtungen werden drei Arten unterschieden: Erstbegutachtungen, Höher-stufungs-/Wiederholungsbegutachtungen und Widerspruchsbegutachtungen. Zu den Erstbegutachtungen zählen alle Begutachtungen von Versicherten, die erstmals begutachtet werden und Begutachtungen von Antragstellern, bei denen in einer vorherigen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Höherstufungs- bzw. Wiederholungs-begutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die bereits eine Pflegestufe haben und bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt haben oder bei denen der MDK-Gutachter eine wiederholte Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen hat, weil es wahrscheinlich ist, dass sich die Pflegestufe in absehbarer Zeit verändern wird.
Tabelle 4b zeigt die Verteilung der Begutachtungen auf diese Begutachtungsarten.
| Begutachtungsart | Anzahl | in Prozent |
|---|---|---|
| Erstbegutachtungen | 792.964 | 54,5 |
| Höherstufungs-/ Wiederholungsbegutachtungen |
566.837 | 38,9 |
| Widerspruchsbegutachtungen | 96.543 | 6,6 |
| Begutachtungen insgesamt | 1.456.344 | 100,0 |
| Beantragte Leistung |
Pflege- stufe I |
Pflege- stufe II |
Pflege- stufe III |
nicht pflege- bedürftig |
|---|---|---|---|---|
| Ambulante Pflege |
50,8 | 12,6 | 2,6 | 34,0 |
| Stationäre Pflege |
49,1 | 28,6 | 6,2 | 16,1 |
| Gesamt | 50,5 | 15,2 | 3,2 | 31,1 |
Pflegebericht des Medizinischen Dienstes
Gesundheits-berichterstattung des Bundes
Informationen über die gesundheitliche Lage und gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Deutschland. Gemeinsame Aufgabe des Robert-Koch-Institutes und des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel der Online-Datenbank ist es, Daten an zentraler Stelle zusammenzuführen.
Daten des BMG
Statistiken über die Gesetzliche Kranken- und Pflegever-sicherung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Daten des Statistischen Bundesamtes
Amtliche Statistiken zu den Bereichen Gesundheitswesen und Sozialleistungen.