In Deutschland gibt es etwa 2,2 Millionen Pflegebedürftige. 1,5 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt (ambulant), 700.000 in Pflegeheimen (stationär). Sie sollen ihrem persönlichen Hilfebedarf und ihren Bedürfnissen entsprechend nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse optimal gepflegt und versorgt werden. Pflegestandards ergeben sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz und darauf aufbauenden Verträgen. Ob diese Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst durch unangemeldete Prüfungen. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.
Überprüfung von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Der Medizinische Dienst prüft die Pflegequalität von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten. Den Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen im jeweiligen Bundesland. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vor. Bis 2010 sollen alle Pflegeeinrichtungen einmal geprüft werden, ab 2011 einmal jährlich (Regelprüfungen).
Transparenzvereinbarungen regeln Prüfkriterien und deren Veröffentlichung
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2008 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. Am 29. Januar 2009 wurde eine ebensolche Regelung für die ambulanten Einrichtungen vereinbart (Transparenzvereinbarungen).
Prüfkriterien, die Qualität messbar machen
Für gute Pflege gibt es zahlreiche Anhaltspunkte. Bei Prüfungen erfragt der MDK unter anderem die Zufriedenheit eines Teils der Versicherten. Außerdem wird der körperliche Zustand der Versicherten überprüft, um Rückschlüsse auf die Pflegequalität ziehen zu können. Hier haben wir eine Auswahl von Kriterien, die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege bei unseren Prüfungen gelten, für Sie aufgelistet:
Ambulante Pflegedienste
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Die Ergebnisse der MDK-Qualitätprüfungen von Pflegeeinrichtungen auf Basis der Transparenzvereinbarungen werden von den Pflegekassen im Internet auf verschiedenen Seiten veröffentlicht. Die Adressen dieser Internetseiten und weiterführende Informationen finden Sie im Internetangebot des GKV-Spitzenverbandes auf der Seite http://www.pflegenoten.de/.
Woran Sie gute Pflege erkennen
Gute Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen lassen sich auch einmal „hinter die Karten“ schauen. Sie legen ihre Arbeitsweise und ihre Grundsätze offen. Die Pflege eines Menschen ist Vertrauenssache und elementar für alle Beteiligten. Vereinbaren Sie daher möglichst frühzeitig einen Besuchstermin, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und bei dem Sie Ihre Fragen stellen können.
Konsequenzen bei Pflegemängeln
Stellt der MDK bei einer Qualitätsprüfung Mängel fest, so erhält die Pflegeeinrichtung von der Pflegekasse einen Maßnahmenbescheid. Darin werden die Beanstandungen aufgelistet und die Durchführung von qualitätsverbessernden Maßnahmen gefordert. Ob sich die Pflegequalität dann tatsächlich bessert, wird durch eine Wiederholungsprüfung festgestellt. Stellt der MDK besonders schwerwiegende Missstände fest, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben, im drastischsten Fall die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Pflegekassen. Die staatliche Heimaufsicht ist sogar befugt, bei gefährlicher Pflege den Betrieb der Anbieter sofort zu unterbinden.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie den Eindruck, dass zum Beispiel ein Angehöriger nicht gut gepflegt wird oder sind Sie selbst nicht einverstanden mit Ihrer Pflege? Dann sollten Sie zunächst versuchen, direkt mit dem zuständigen Pflegedienst beziehungsweise der Pflegeeinrichtung darüber zu reden. Sofern Ihre Bedenken auf diesem Wege nicht ausgeräumt werden können, sind Ihre Pflegekasse oder der MDK die richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus existiert in jedem Bundesland eine staatliche Heimaufsicht, die in der Regel bei den Sozialbehörden angesiedelt ist.
Die Ergebnisse der MDK-Qualitäts-prüfungen fasst der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in einem Bericht zusammen. Den zweiten Bericht "Qualität in der ambulanten und stationären Pflege" legte der MDS im Jahr 2007 vor.
» 2. Bericht des MDS "Qualität in der ambulanten und stationären Pflege"
Tipps für die Suche nach einer Betreuungs- und Wohnform gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Broschüre: „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform - Ein Wegweiser für ältere Menschen“. Die Broschüre steht Ihnen als PDF-Datei auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.