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Bundespflegesatzverordnung

Bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalenverordnung, regelte die Bundespflegesatz-verordnung (BPflV) die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung (voll und teilstationäre Krankenhaus-leistungen, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung). Die BPflV sieht nach den Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes zur Ausgabenbremsung folgende Vergütung vor: 

  • Einführung eines neuen Entgeltsystems mit Fallpauschalen und Sonderentgelten für genau definierte Krankenhausleistungen (im Gegensatz zu den DRG Fallpauschalen).
  • Für die übrigen Leistungen wurde im Wege des Erlösabzugs prospektiv ein krankenhausindividuelles Restbudget bestehend aus Pflegesätzen für einzelne Abteilungen (Abteilungspflegesätze) und Basispflegesätzen einschließlich Unterkunft und Verpflegung vereinbart.

Mit der obligatorischen bundesweiten Einführung der DRG in 2004, gilt die BPflV nur noch für die Krankenhäuser, die nicht in das DRG-System einbezogen sind (psychiatrische Krankenhäuser).


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