Das zukünftige Entgeltsystem DRG (Diagnosis Related Groups) erfordert eine fallgruppenbezogene Zuordnung und Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen in Behandlung, Pflege, Verwaltung etc. im Rahmen der stationären Krankenhausversorgung, also komplette Umstellung der Abrechnung nach Fallgruppen, die einen vergleichbar hohen Behandlungsaufwand verursachen.
Die Fallgruppenbildung soll nach medizinisch sinnvollen Kriterien (Diagnosen) erfolgen. Grundlage der Entgelte sind die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung und der medizinischen Dokumentation. Die Fallgruppen sollen hinsichtlich der in Anspruch genommenen Leistungen, vor allem der Verweildauer, homogen sein. DRG's sollen bis 2007 stufenweise vollständig als Abrechnungssystem im deutschen Krankenhaussektor eingeführt werden.