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Kuren

Auch wenn der Begriff  »Kur«  im aktuellen Sozialgesetzbuch nicht mehr auftaucht, können Versicherte weiterhin chronische Leiden, Unfallfolgen oder Suchtkrankheiten in mehrwöchigen „Kuren“ behandeln lassen.

Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird medizinische Rehabilitation gewährt, wenn die Krankenbehandlung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dabei kommen neben der ambulanten Rehabilitation am Wohnort vor allem ambulante Rehabilitationskuren oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht. Bei der ambulanten Rehabilitationskur übernimmt die Krankenkasse die Kosten der ärztlichen Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen am Kurort. Bei der stationären Rehabilitation trägt die Krankenkasse die Kosten der stationären Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung.


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