Zur Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung für "Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf" ('Demenzkranke') und deren Angehörige ist das "Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)" zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Durch eine Ergänzung in der Pflegebegutachtung durch den MDK wird der berechtigte Personenkreis mit eingeschränkter Alltagskompetenz festgestellt.