Der Pflegesatz ist das Benutzerentgelt, welches der Nutzer eines Krankenhauses bzw. seine Krankenkasse/private Krankenversicherung an das behandelnde Krankenhaus für die stationäre Behandlung zu entrichten hat. Mit tagesgleichen Pflegesätzen wurden nach der alten Bundespflegesatzverordnung die allgemeinen Krankenhausleistungen je Tag des Krankenhausaufenthaltes abgegolten. Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurden tagesgleiche Pflegesätze, mit Ausnahme psychiatrischer Kliniken, durch DRG-Fallpauschalen abgelöst.
Dennoch können auch im G-DRG-System tagesgleiche Pflegesätze oder tagesbezogene Entgelte bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer anfallen.
In Ausnahmefällen kann es für besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, tagesgleiche Pflegesätze oder tagesbezogene Entgelte geben (§ 17b Abs. 1 Satz 15 KHG).
Beispiel: Krankenhausabteilung zur Behandlung von Weaning-Patienten (Beatmungsentwöhnung).
Schließlich können Leistungen, die nach Anlage 3 der Fallpauschalenvereinbarung noch nicht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden und teilstationäre Leistungen innerhalb des G-DRG-Systems nach tagesbezogenen Entgelten vergütet werden.