Die Pflegeversicherung soll die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verbessern. Sie wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Der versicherte Personenkreis in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Daher sind in die soziale Pflegeversicherung grundsätzlich alle Personen einbezogen, die der Gesetzliche Krankenversicherung als Mitglied angehören. Alle privat Krankenversicherten sind verpflichtet, einen adäquaten privaten Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen (Private Pflegeversicherung).