Richtlinien sind von einer rechtlich legitimierten Institution (z. B. Gemeinsamer Bundesausschuss) konsentierte, schriftlich fixierte und veröffentlichte Regelungen des Handelns oder Unterlassens. Für den Rechtsraum dieser Institution (z. B. SGB V) sind die Richtlinien verbindlich und deren Nichtbeachtung kann definierte Sanktionen nach sich ziehen. Richtlinien verfügen somit über keinen Handlungsspielraum, wie er für medizinische Leitlinien typisch ist.