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Sachleistungsprinzip

Wer in Deutschland krank wird und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält die Leistungen - bis auf wenige Ausnahmen - ohne an Ort und Stelle dafür zahlen zu müssen (Sachleistungsprinzip). Die Kosten werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Leistungen sind z. B. die ärztliche Behandlung (ambulant und stationär) oder Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel. Leistungserbringer wie niedergelassene Ärzte bzw. Ärztinnen, Krankenhäuser oder Physiotherapeuten rechnen mit den Krankenkassen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung ab.


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