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Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip der Sozialversicherung und bedeutet die eigenverantwortliche Wahrnehmung eigener Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze. Das Recht zur Selbstverwaltung ist den Sozialversicherungsträgern und den Kassenärztlichen Vereinigungen eingeräumt. Im Rahmen der Selbstverwaltung erfüllen diese Stellen ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben in eigener Verantwortung. Sie bedienen sich daher selbstgewählter Organe, in der Regel Vertreterversammlung und Vorstand. Diese haben Rechtsetzungsbefugnis gegenüber ihren Mitgliedern. Krankenkassen (als Sozialversicherungsträger, und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts werden daher auch als Selbstverwaltungskörperschaften bezeichnet.

Daneben gibt es speziell im Vertragsarztrecht die so genannte gemeinsame Selbstverwaltung, bei der Krankenkasse und Kassenärztlichen Vereinigung in verschiedenen Bereichen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zusammenwirken, z. B. bei der Zulassung oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung oder im Landesausschuss und im Bundesausschuss.


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