Historische politische Grundströmungen haben in Deutschland die Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität geprägt. Hinter dieser Prinzipienbildung steht die Frage nach dem Verhältnis von Einzelwesen und Gemeinschaft. Solidarität lässt sich demnach vereinfachend ausdrücken als "Einer für alle, alle für einen". Damit wird einerseits die von der gesetzlichen Krankenversicherung betriebene Beitragserhebungsart legitimiert, andererseits kommt die Absicherung des Individuums zum tragen.