Seit 01.01.2000 haben Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, Anspruch auf Soziotherapie, wenn hierdurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird bzw. nicht ausführbar ist. Der Anspruch besteht für bis zu 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren.
Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen. Dies kann zu wiederkehrenden stationären Aufenthalten führen (sog. "Drehtüreffekt"). Die Soziotherapie soll den Patienten befähigen, insbesondere über die Erarbeitung von Patienten-Therapeuten-Beziehung und Motivationsarbeit psychosoziale Defizite abzubauen. Der Patient soll damit in die Lage versetzt werden, die im ärztlichen Behandlungsplan verordneten Leistungen in Anspruch zu nehmen.