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Nachstationäre Behandlung

Nach einer vollstationären Behandlung muss manchmal bis zum endgültigen Erfolg weiterbehandelt werden. Hier kann das Krankenhaus in medizinisch geeigneten Fällen auch ohne Unterkunft und Verpflegung Patienten weiter behandeln. Dabei darf jedoch diese nachstationäre Behandlung sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung nicht überschreiten (siehe vorstationäre Behandlung).