Die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erläutert die medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung und stellt die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen dar. Sie strukturiert die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem MDK und regelt die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie benennt Qualitätskriterien für die zu erstellenden Gutachten und gewährleistet damit die sozialmedizinische Beratung und Begutachtung nach einheitlichen Kriterien.
Meldung
Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aktualisiert
Im Februar hat der GKV-Spitzenverband die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde von der MDK-Gemeinschaft in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt und ist für die Krankenkassen und den MDK verbindlich.
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