So wurde insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität berücksichtigt. Mit diesem Verfahren müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2019 Qualitätsdaten über ihre Bewohner ermitteln (Ergebnisindikatoren) und an eine Datenauswertungsstelle weiterleiten. Diese Qualitätsdaten bilden zukünftig neben den Prüfergebnissen des MDK einen Teil der Qualitätsdarstellung für die Verbraucher im Internet. Der MDS war an der Vereinbarung beratend beteiligt.
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Neue Maßstäbe und Grundsätze für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Am 1. März 2019 treten neue Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft (MuG vollstationär). Darin haben die Vereinbarungspartner die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze weiterentwickelt.
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