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Neues Qualitäts- und Prüfsystem am Start: Die Qualität in den Pflegeheimen wird sich verbessern

Am 1. Oktober startet das neue Qualitäts‐ und Prüfsystem in der stationären Pflege. Im Fokus steht die Frage: Wie gut ist der pflegebedürftige Mensch versorgt und werden seine individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt?

Am 1. Oktober startet das neue Qualitäts‐ und Prüfsystem in der stationären Pflege. Das neue System wurde von Wissenschaftlern entwickelt und verknüpft die interne Qualitätssicherung der Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Im Fokus steht die Frage: Wie gut ist der pflegebedürftige Mensch versorgt und werden seine individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt? Das neue System löst Schritt für Schritt die bisherigen Pflegenoten ab. Betroffene, Pflegekassen und Medizinischer Dienst bewerten den Neustart positiv.

Pflegeheime müssen ab sofort halbjährlich interne Qualitätsdaten – sogenannte Indikatoren – bei den Bewohnerinnen und Bewohnern erheben. Dabei wird erfasst, wie mobil und selbstständig sie sind und wie viele Personen z. B. an unbeabsichtigtem Gewichtsverlust oder an Sturzfolgen leiden. Die Heime leiten ihre Daten an eine unabhängige Stelle zur Auswertung weiter. Jedes Heim wird dann mit den bundesweiten Qualitätsergebnissen aller Einrichtungen verglichen. Ab November überprüft der MDK zudem die Versorgungsqualität nach einem neuen Prüfverfahren und berät die Einrichtungen pflegefachlich. Bis Ende 2020 muss jedes Heim einmal geprüft worden sein. Die Ergebnisse der externen MDK‐Prüfung und der internen Indikatorenerhebung stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 2020 zur Verfügung.

„Das neue Qualitäts- und Prüfsystem wird die Pflegequalität verbessern. Im Mittelpunkt steht zukünftig die Frage, wie gut es einer Einrichtung gelingt, auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einzugehen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen zukünftig eine Fülle von Informationen über die Versorgungsqualität und über die Ausstattungsmerkmale in Pflegeeinrichtungen an die Hand. Es ist gut, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukünftig die Qualität eines Pflegeheims besser erkennen können“, betont Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV‐Spitzenverbandes. Zudem werde sich die Qualitätsdarstellung für die Versicherten von Grund auf verändern, da in Zukunft mehr und sehr unterschiedliche Qualitätsinformationen über die Einrichtungen veröffentlicht werden. Die Pflegebedürftigen und Angehörigen können dann auf den Webportalen der Pflegekassen individuell nach einer für sie passenden Einrichtung suchen.

In der MDK-Prüfung steht die bewohnerbezogene Versorgungsqualität im Mittelpunkt

Die Medizinischen Dienste sehen im Neustart ebenfalls eine große Chance für die Weiterentwicklung der Pflegequalität. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, erläutert, dass bei der Qualitätsprüfung die bewohnerbezogene Bewertung der Versorgungsqualität und die pflegefachliche Beratung noch stärker in den Fokus rücken. Neben den klassischen Themen Ernährungs‐ und Flüssigkeitsversorgung, Körperpflege, Medikamenten- und Wundversorgung gibt es neue Prüfinhalte: Unterstützung bei Mobilität, bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation sowie der Umgang mit herausforderndem Verhalten. Alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit werden berücksichtigt. „Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verfahren ist, dass wir nicht mehr einzelne Prüfkriterien prüfen, sondern anhand von Leitfragen die Qualität der Versorgung bewerten. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchen in einer Stichprobe bei neun Bewohnerinnen und Bewohnern wie gut sie versorgt sind. Dafür sprechen sie mit den Pflegebedürftigen und schauen sich den Pflegezustand an. Darüber hinaus ist das Fachgespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens.“

Die gemeinsame Verantwortung für die Versorgung wird gestärkt

Der Sozialverband VdK Deutschland bewertet das neue Qualitäts‐ und Prüfsystem ebenfalls positiv für die Verbesserung der Versorgungsqualität. Die gemeinsame Verantwortung von Pflegeeinrichtungen und Prüfinstitutionen werde gestärkt. „Die interne und externe Qualitätsprüfung müssen ineinandergreifen, um vollständige Wirkung zu zeigen. Mit dem neuen System können die Einrichtungen selbst Fehlerquellen erkennen. Die Prüfinstitutionen sind gefordert, die Heime auf Augenhöhe zu beraten. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist hochkomplex und erfordert auf beiden Seiten hohe Fachlichkeit“, sagt Dr. Ines Verspohl, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland. Perspektivisch müsse auch die Frage nach der individuellen Lebensqualität der Pflegebedürftigen miteinbezogen werden. Dafür sollte ein Instrument zur Ermittlung und Bewertung von Lebensqualität entwickelt werden. Verspohl macht auch deutlich, dass große Herausforderungen in der Pflege weiter bestehen, die es zu bearbeiten gelte: Personalnot, Finanzierung der pflegerischen Versorgung und zunehmende Belastung durch Zuzahlungen in den Pflegehaushalten.

Informationen der Medizinischen Dienste für Versicherte und Fachleute

Um Versicherte, Einrichtungen und Fachleute über die neue MDK‐Qualitätsprüfung zu informieren, haben die Medizinischen Dienste verschiedene Informationen für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitet. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige erläutert ein kurzer Film das neue Qualitätssystem. Darin finden sich auch Tipps und Hinweise für die Auswahl von Pflegeeinrichtungen. Für Pflegefachkräfte stehen eine Fachinformation und ein ausführlicherer Erklärfilm zur Verfügung.

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime ab 2019 (PDF 627,1 KB).

Die vollständige Pressemappe finden sich auf www.mds‐ev.de.


Pressekontakt 
MDS, Pressesprecherin, Michaela Gehms, Mobil: 0172‐3678007
E‐Mail: m.gehms(at)mds‐ev.de

GKV‐Spitzenverband, Pressereferentin, Janka Hegemeister, Tel. 030 206288‐4201
E‐Mail: presse(at)gkv‐spitzenverband.de
 

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