Zum Inhalt springen
MDS | Aktuelle Meldung | Essen |

Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante und stationäre Pflege überarbeitet

Der GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung des MDS die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) an die Regelungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) angepasst. Die überarbeiteten QPR in der Fassung vom 27. November 2017 treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen umfasst unter anderem die stichprobenhafte Inaugenscheinnahme von Pflegebedürftigen, die in der geprüften Pflegeeinrichtung wohnen oder von dem geprüften Pflegedienst versorgt werden. Dies geht nur mit der Einwilligung der Pflegebedürftigen. Sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege wurden die Regeln der QPR für das Einholen der Einwilligungen in die Qualitätsprüfung geändert.

Neu ist für die ambulante Pflege, dass zukünftig auch Personen in die Prüfungen von ambulanten Pflegediensten einbezogen werden, die nur Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und keine Leistung nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erhalten. ...

Zur vollständigen Meldung auf der Internetseite des MDS.

Zurück
Zwei beispielhafte Titel des Magazins forum

forum  Das Magazin des Medizinischen Dienstes

forum erscheint vierteljährlich und informiert über Themen aus dem Bereich pflegerische und medizinische Versorgung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Medizinischen Dienstes.

Weitere Infos

Starseite Infobox zum forum-Newletter

Der Newsletter zum forum

Mit dem forum-Newsletter erfahren Sie auf einen Klick mehr über Themen und Trends rund um Gesundheit, Pflege und die Arbeit des Medizinischen Dienstes. Der Newsletter verlinkt auf ausgewählte Beiträge im Magazin und kündigt viermal im Jahr das Erscheinen einer neuen Magazin-Ausgabe an.

Zur Anmeldung für den forum-Newsletter auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund.