Kann www.mdk.de von allen Menschen gleich gut genutzt werden?
Wir haben diese Webseite professionell auf Barrieren prüfen lassen. Anschließend haben wir zahlreiche Anpassungen vornehmen lassen. Hier erfahren Sie, was wir bisher erreicht haben und was noch getan werden kann.
Diese Erklärung wurde am 31.08.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt:
Grundlage für das Ergebnis dieser Erklärung sind mehrstufige Tests, welche 2020 durchgeführt wurden und durch die bereits viele Verbesserungen in Bezug auf Barrierefreiheit erzielt werden konnten sowie ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens (siehe auch Abschnitt „Kleinere und größere Baustellen“). Formal orientiert sich diese Erklärung am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Allgemeine Hinweise
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste strebt an, ihren Internetauftritt unter www.mdk.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019 möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Seiten und Inhalte der Domain www.mdk.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.mdk.de ist in weiten Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der MDK hat viele Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin daran, Bestandteile des Internetauftritts, die noch nicht ganz den Anforderungen der BITV entsprechen, sukzessive zu verbessern. Siehe dazu auch „Kleinere und größere Baustellen“.
Helfen Sie mit!
Viele Personen aus ganz unterschiedlichen Fachrichtungen und Disziplinen arbeiten gemeinsam am Angebot der Seite www.mdk.de. Sie werden weiterhin versuchen, die Seite noch zugänglicher zu gestalten. Wenn Sie Probleme feststellen, welche die Verantwortlichen vielleicht übersehen haben, wenden Sie sich bitte an direkt an den MDK.
Haben Sie Barrieren entdeckt?
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, die die MDK-Gemeinschaft beheben kann, geben Sie ihr gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie die MDK-Gemeinschaft, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Benutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular auf folgender Seite.
Oder rufen Sie an unter: 0351 80005 2105.
Hinweise per Post senden Sie bitte an:
Markus Horn
Online-Redakteur der MDK-Gemeinschaft
beim MDK Sachsen e.V.
Am Schießhaus 1-3
01067 DRESDEN
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß gegen die BITV melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle zu kontaktieren. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und der MDK-Gemeinschaft versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt und über folgenden Link zu erreichen:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-bggde
Telefon: +49-(0)30-18-527-2805
Kleinere und größere Baustellen
Der Internetauftritt unter www.mdk.de entspricht in vielen Belangen bereits den Anforderungen der BITV. Mehr dazu finden Sie unter der Überschrift „Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen“. Aus diversen Gründen gibt es aber noch ein paar Baustellen, um die die MDK-Gemeinschaft sich kurz- und mittelfristig kümmern wird. Dazu zählen unter anderem folgende Aspekte:
- Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Der Cookie-Hinweis „Privatsphäre Einstellungen“ erscheint technisch gesehen erst ganz am Ende. Tastaturnutzer können die Seite derzeit noch nutzen, ohne die Einstellungen zu bemerken bzw. anerkennen zu müssen.
- Iframe-Inhalte: Auf den Seiten Beratungsstellenverzeichnis, Reha-Verlängerungsanträge und SEG 4-Kodierempfehlungen werden sogenannte iframes verwendet, deren Inhalte teilweise zu verschiedenen BITV-Verstößen führen. Dazu zählen keine ausreichenden Kontraste (auch nicht durch Kontrast-Umschalter), aber auch Prüfschritt 2.4.4a, Prüfschritt 4.1.2. und Prüfschritt 4.1.3.
- Probleme im Kontaktformular: die zugrunde liegende Technik der Typo3 Powermail Erweiterung führt derzeit noch zu verschiedenen BITV-Verstößen. Darunter Prüfschritt 1.3.5, Prüfschritt 3.3.1 sowie Prüfschritt 3.3.2 und 2.4.7.
- Auszeichnung von Sprachwechseln: Fremdsprachige Textabschnitte, müssen mithilfe des lang-Attributs ausgezeichnet werden. Das ist zum Beispiel in der Suchergebnisliste der Suchergebnisseite noch nicht gegeben.
- Schmuckgrafiken: Layout- und Schmuckbilder können von assistiven Technologien nur ignoriert werden, wenn sie versteckt sind. Das ist für Icon Fonts auf einigen Seiten noch nicht gegeben.
- Gebärdensprachfilme: Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit müssen laut BITV auch in Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für Informationen zu den wesentlichen Inhalten der MDK-Seite sowie für Hinweise zur Navigation und auf ggf. weitere Informationen in DGS oder Leichter Sprache auf www.mdk.de. Diese Informationen gibt es noch nicht.
- PDF-Dokumente: im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer einfachen PAC-Prüfung unterzogen. Die stichprobenartig geprüften Dokumente waren nicht barrierefrei. Die Online-Redaktion von www.mdk.de weist darauf hin, dass einzelne PDF-Dateien bereits barrierefrei gestaltet wurden. Diese Dateien sind mit einem entsprechenden Zusatz gekennzeichnet.